Duisburg
Römerstr. 291
47178 Duisburg
Tel. (0203) 471155
Dinslaken
Duisburger Str. 86
46535 Dinslaken
Tel. (02064) 41440
Hünxe
An der Kirche 3
46569 Hünxe
Tel. (02858) 9187320
Auf dieser Seite können sie einige Formulare die für eine umfassende Vorsorge notwendig sind sich herunterladen, ausdrucken und ausfüllen.
Ganz unbürokratisch und einfach.
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach bundesdeutschenm Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Man braucht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten. Deswegen sollte man sie nicht leichfertig erteilen.
Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkung entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird.
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr(wirksam)erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.